Wie gewohnt starten wir das neue Jahr mit einem Rückblick: Welche Themen haben unsere Leserinnen und Leser im vergangenen Jahr am meisten interessiert? Welche Artikel wurden am häufigsten gelesen? Und welche spannenden Entwicklungen gab es im Bereich Datenschutz? Hier folgen unsere Top 10:

1. Die Betroffenenrechte nach der DSGVO: Ein Überblick

Die Betroffenenrechte stellen eine der zentralen Säulen der DSGVO dar. Verstöße werden von den Aufsichtsbehörden daher kritisch gesehen. Da der Datenschutz spätestens seit der Einführung der DSGVO für viele Verbraucher ein wichtiges Unterscheidungs- und Bewertungskriterium geworden ist, ist es für Unternehmen wichtig, auf ihre datenschutzrechtliche Außenwahrnehmung zu achten. Mehr erfahren.

2. Microsoft 365 und Datenschutz — passt das zusammen?

Inzwischen wird fast überall die cloudbasierte Version Microsoft 365 genutzt, die neben allen praktischen Vorteilen datenschutzrechtliche Risiken mit sich bringt. In diesem Artikel zeigen wir auf, welche Risiken beim Einsatz solcher Produkte drohen. Darüber hinaus geben wir einen Einblick darin, welche dieser Risiken Sie vermeiden können. Mehr erfahren.

3. Effizienter Datenschutz durch Datenschutz­managementsysteme

Mit dem Begriff Datenschutzmanagementsystem (DSMS) wird häufig die Verwendung einer Software oder eines Tools assoziiert, mit dem sich der Datenschutz im Unternehmen koordinieren lässt. Unter einem DSMS versteht sich zunächst jedoch lediglich die Gesamtheit aller erforderlichen Datenschutzmaßnahmen. Mehr erfahren.

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4. Die Datenschutz-Folgenabschätzung im Health-Bereich: (Fast) unverzichtbar?

Ihrem Namen entsprechend dient die Datenschutz-Folgenabschätzung dazu, die Folgen von Verarbeitungsverfahren einzuschätzen sowie Risiken zu erkennen und zu bewerten. Gerade für Anbieter von Gesundheitsleistungen jeder Art ist die DSFA eine Maßnahme, der viel Beachtung geschenkt werden sollte. Mehr erfahren.

5. Datenschutzkonformität von Microsoft Teams, Zoom und Webex

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit hat sich in ihrer Stellungnahme vom 03. Juli 2020 sehr kritisch gegenüber der Verwendung einiger Anbieter von Videokonferenzdiensten geäußert. Der folgende Beitrag nimmt die Kritik der Behörde zu den Anbietern Microsoft Teams, Zoom und Webex aus datenschutzrechtlicher Sicht genauer unter die Lupe. Mehr erfahren.

6. Cookies & Einwilligungspflicht: Ratgeber nach BGH-Urteil – mit Whitepaper

Bereits 2019 traf der EuGH ein weitreichendes Urteil zur Nutzung von Cookies – und am 28. Mai 2020 folgte ein weiterer Paukenschlag durch den BGH. Wie sieht die Rechtslage nun aus? Welche aktuellen Ratschläge gibt es? Und was können wir für die Zukunft erwarten? Das beantwortet dieser aktuelle Ratgeber – inklusive kostenlosem Whitepaper zur Nutzung von Cookies. Mehr erfahren.

7. Joint Controllership: Kundendaten gemeinsam nutzen und teilen

Die gemeinsame Verantwortlichkeit (engl. joint controllership) ist eine in Art. 26 DSGVO angelegte Konstellation, die es mehreren Unternehmen erlaubt, ihre Kunden- oder andere personenbezogene Daten gemeinsam zu nutzen und zu teilen. Mehr erfahren.

8. Datenschutz im Gesundheitswesen: Ein Überblick

Eines haben alle Datenschutz-Themen im Gesundheitswesen gemeinsam: Der Sicherheit personenbezogener Daten wird in erhöhtem Maße Rechnung getragen, da die maßgebliche DSGVO Gesundheitsdaten als besonders schützenswert einstuft. Ein wirksamer Datenschutz hilft daher, gerade auch im Zuge der Digitalisierung, das Vertrauen in den Health-Bereich zu erhalten und zu stärken. Mehr erfahren.

9. Home-Office: Zutrittsrecht des Arbeitgebers – Zugang zur Wohnung

Die Umstellung der Arbeit vom Büro ins Home-Office erfordert klare und verständliche Regelungen darüber, wie der Beschäftigte seinen Arbeitsplatz zuhause einrichtet und wie er von dort aus seiner Tätigkeit nachgeht. Mehr erfahren.

10. Konzerndatenschutz: Anforderungen & Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung im Konzern

Wenn Konzerne nach außen wie innen als eine geschlossene Einheit auftreten, sollten Datenübermittlungen zwischen ihren einzelnen Unternehmen auf den ersten Blick kein besonderes Problem darstellen. Doch den Konzern als eigenen datenschutzrechtlich Verantwortlichen, kennt die Datenschutz-Grundverordnung nicht. Mehr erfahren.

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