In weniger als zwei Jahren werden die neuen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wirksam, weshalb sich die davon betroffenen Unternehmen bereits in der Übergangsphase mit den mit sich bringenden, weitreichenden Änderungen befassen müssen. Für den deutschen Datenschutz bedeutet das auch, dass in 21 Monaten das Bundesdatenschutzgesetz größtenteils von der EU-DSGVO abgelöst werden wird. Da diese jedoch nicht alle Regelungen aus dem BDSG betreffen und in der EU-DSGVO weitreichende Öffnungsklauseln enthalten sind, arbeitet die Bundesregierung aktuell unter Hochdruck an einem sogenannten Ablösegesetz, welches unter anderem auf die in der EU-DSGVO nicht thematisierten Inhalte abzielt. Bereits für Oktober 2016 soll ein Entwurf für das BDSG-Ablösegesetz geplant sein.
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