Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2017 einen Entwurf für das sog. Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) – das neue Bundesdatenschutzgesetz – in den Bundestag eingebracht, welches seither intensiv diskutiert und kritisiert wird.

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Bei allen Formen der Videoüberwachung ist die rechtskonforme Auseinandersetzung mit den aktuell geltenden Datenschutzregeln unerlässlich. Diese verändern sich aktuell nicht nur aufgrund der Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sondern auch im Licht der Sicherheitsdebatte. Unser Beitrag beschreibt die neuen Rechtsgrundlagen auf europäischer wie nationaler Ebene und zeigt, auf welche Bereiche Unternehmen ihr Hauptaugenmerk legen sollten.

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Hintergrund

Wir haben vor einigen Wochen darüber berichtet, dass die von Präsident Trump am 25. Januar 2017 unterzeichnete Anordnung (Executive Order) zur „Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“, mögliche Auswirkungen auf den europäischen Datenschutz haben könnte und spekuliert, welche dies sein könnten.

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Messenger-Dienste wie Whatsapp, Threema oder Signal erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit auf Smartphones. Nachdem Facebook den beliebten Messenger Whatsapp übernommen hatte, machten beide Unternehmen Schlagzeilen durch den Massenabgleich von Nutzerdaten untereinander. Datenschützer sehen darin eine unberechtigte Datenübermittlung, Facebook sieht Geschäftsinteressen, um die Nutzererfahrung weiter zu verbessern. Alternativen gibt es wie Sand am Meer, doch nur die Snowden-Empfehlung Signal und das europäische Threema haben überhaupt noch eine Chance gegen die hohe Marktdurchsetzung der Silicon Valley-Schöpfung Whatsapp. Was gilt es bei einer dienstlichen Nutzung zu beachten? Ist der Abgleich mit Firmentelefonbüchern möglich?

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Scoring wird für Unternehmen in Zeiten eines von Ungewissheit geprägten marktwirtschaftlichen Umfeld immer wichtiger. Die richtige Bewertung eines Kreditausfallrisikos kann für den Erfolg des Unternehmens entscheidend sein. Der rechtskonforme Umgang mit den hierfür erforderlichen Daten ist daher von hoher Bedeutung. Ist die Bewertung der Kreditwürdigkeit einer natürlichen Person gefragt, müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Ausgehend von den aktuellen Bestimmungen stellt die folgende Übersicht dar, welche Neuerungen im Zuge der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erwarten sind.

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Vor einigen Wochen machte ein Artikel eines Schweizer Magazins (Das Magazin N°48 – 3.12.2016) viel Wirbel, wonach die Nutzung von Facebook-Daten einen entscheidenden Anteil am US-Wahlsieg von Donald Trump gehabt haben soll. Trumps Team habe Methoden der Psychometrik genutzt, um das Wahlverhalten der US-Wähler vorherzusagen und zu beeinflussen. Anhand des Like-Verhaltens könne ein Persönlichkeitsprofil der Facebook User erstellt werden.

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Die Datenschutzbehörden der Länder kontrollieren stichprobenartig deutsche Unternehmen im Hinblick auf Datentransfers in sogenannte Drittstaaten. Ist auch Ihr Unternehmen betroffen?

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Datenschutzbeauftragte unterstützen Unternehmen dabei, die Bestimmungen des Datenschutzes umzusetzen und auf Dauer einzuhalten. Dabei überwachen sie die datenschutzrechtlich zulässige Nutzung der personenbezogenen Daten im Unternehmen und nehmen die Belange des Arbeitnehmerdatenschutzes wahr. Sie erarbeiten Datenschutzziele für die Geschäftsführung und legen den Handlungsbedarf sowie einen Zeitplan fest, um Rechtskonformität im Hinblick auf den Datenschutz herzustellen.

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Die Bedrohung von Cyberattacken nimmt stetig zu. Insbesondere Unternehmen geraten dabei in den Fokus der Hacker. Doch diese nehmen das Risiko, Opfer eines Netzangriffs zu werden, häufig nicht ernst genug. Gründe hierfür sind in der Regel fehlendes Wissen und die Scheu vor einem hohen finanziellen Aufwand. Dabei können diese Angriffe erhebliche Schäden für das betroffene Unternehmen mit sich bringen. Unter Beachtung einiger wichtiger Grundregeln und durch professionelle Beratung kann dieses Risiko jedoch gesenkt und die dadurch drohende Haftung sowie hohe Bußgelder vermieden werden.
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In weniger als zwei Jahren werden die neuen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wirksam, weshalb sich die davon betroffenen Unternehmen bereits in der Übergangsphase mit den mit sich bringenden, weitreichenden Änderungen befassen müssen. Für den deutschen Datenschutz bedeutet das auch, dass in 21 Monaten das Bundesdatenschutzgesetz größtenteils von der EU-DSGVO abgelöst werden wird. Da diese jedoch nicht alle Regelungen aus dem BDSG betreffen und in der EU-DSGVO weitreichende Öffnungsklauseln enthalten sind, arbeitet die Bundesregierung aktuell unter Hochdruck an einem sogenannten Ablösegesetz, welches unter anderem auf die in der EU-DSGVO nicht thematisierten Inhalte abzielt. Bereits für Oktober 2016 soll ein Entwurf für das BDSG-Ablösegesetz geplant sein.

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Mit cloud-basierten Recruiting-Management-Plattformen können Unternehmen Bewerbungsprozesse schneller, effizienter und kostengünstiger gestalten. Denn das gesamte Bewerbungsverfahren von der Stellenausschreibung bis hin zur Einstellung kann damit verwaltet und gesteuert werden. So ist es für Personalverantwortliche nicht mehr notwendig, auf Excel-Tabellen oder ähnliche Tools zurückzugreifen. Personalabteilungen können vielmehr mit Hilfe von cloud-basierten Plattformen den gesamten Bewerbungsprozess in nur einem Tool abwickeln, Stellenangebote erstellen und diese via eines Klicks auf Social-Media-Plattformen sowie auf Jobportalen und der eigenen Website posten.

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Die Bedrohung von Cyberattacken nimmt stetig zu. Insbesondere Unternehmen geraten dabei in den Fokus der Hacker. Doch diese nehmen das Risiko, Opfer eines Netzangriffs zu werden, häufig nicht ernst genug. Gründe hierfür sind in der Regel fehlendes Wissen und die Scheu vor einem hohen finanziellen Aufwand. Dabei können diese Angriffe erhebliche Schäden für das betroffene Unternehmen mit sich bringen. Unter Beachtung einiger wichtiger Grundregeln und durch professionelle Beratung kann dieses Risiko jedoch gesenkt und die dadurch drohende Haftung sowie hohe Bußgelder vermieden werden.

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