23.06.2025

CRA & B2B: Diese digitalen Industrieprodukte fallen jetzt unter EU-Vorgaben

Der Cyber Resilience Act (CRA) der EU betrifft nicht nur klassische Verbrauchsprodukte oder Smart-Home-Geräte, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf den professionellen und industriellen B2B-Sektor. Hersteller, Importeure, Systemintegratoren und Händler von digitalen Produkten im professionellen Einsatzbereich müssen sich intensiv mit den neuen Cybersicherheitsanforderungen auseinandersetzen.

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Dr. Jan Scharfenberg
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Industrielle B2B-Produkte im Fokus des CRA

Der Cyber Resilience Act betrifft nicht nur Verbraucherprodukte, sondern richtet sich klar an Hersteller, Importeure und Integratoren digitaler Produkte mit eigenständiger Datenverarbeitung – auch im B2B-Umfeld.

Rein professionell oder industriell genutzte Produkte sind ausdrücklich erfasst, sofern sie nicht anderweitig durch sektorspezifische EU-Rechtsakte reguliert werden.

Vom CRA betroffene Unternehmen und Branchen im B2B-Bereich

Vom Cyber Resilience Act betroffen sind zahlreiche Akteure entlang der industriellen Wertschöpfungskette. Dazu zählen insbesondere:

  • Maschinen- und Anlagenbauer, die ihre Systeme zunehmend digitalisieren und vernetzen,
  • Hersteller von Automatisierungs- und Steuerungstechnik,
  • Anbieter von industriellen Kommunikations- und Netzwerklösungen,
  • Hersteller von Embedded Systems, Sensorik und Aktorik für industrielle Anwendungen,
  • Softwareanbieter für industrielle Steuerungs-, Visualisierungs- oder Überwachungssysteme,
  • Systemintegratoren, die komplexe industrielle Gesamtsysteme projektieren und realisieren,
  • sowie Importeure und Großhändler für digitale Industriegüter.

Gerade in diesen Bereichen ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen entscheidend, um regulatorische Risiken, Projektverzögerungen und Lieferkettenprobleme zu vermeiden.

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Typische B2B-Produkte im Anwendungsbereich des Cyber Resilience Act

Die Bandbreite betroffener B2B-Produkte ist vielfältig:

  • Industrielle Steuerungssysteme (SPS, SCADA, HMI)
  • Sensoren und Aktoren mit integrierter digitaler Verarbeitung
  • Industrie-Router und Embedded-Komponenten
  • B2B-Softwareprodukte mit eigenständiger Funktionalität
  • Maschinenkomponenten mit Netzwerkanbindung
  • Kommunikations- und Steuerungseinheiten für Energienetze, Bahninfrastruktur oder industrielle Anlagen

Was ist nicht erfasst? Die wichtigsten Ausnahmen

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 CRA gelten unter anderem folgende Ausnahmen:

  • Medizinprodukte gemäß MDR (EU) 2017/745 und IVDR (EU) 2017/746
  • Kraftfahrzeuge nach Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858
  • Luftfahrzeuge, Seeschiffe und Verteidigungsgüter unter spezifischen EU-Regimen
  • Open-Source-Software, sofern unentgeltlich und nicht kommerziell vertrieben

Besonderheit: Software als Medizinprodukt (SaMD) bleibt vom CRA ausgenommen, unterliegt jedoch gleichzeitig den umfassenden Sicherheitsanforderungen der MDR und ggf. IEC 81001-5-1.

CRA-Pflichten für Hersteller und Marktakteure

Der CRA etabliert ein umfassendes Pflichtenprogramm entlang der gesamten Lieferkette:

  • Security by Design & Default : Sicherheitsanforderungen müssen bereits im Entwicklungsprozess umfassend berücksichtigt werden.
  • Risikobasierte Konformitätsbewertung : Je nach Risikoprofil des Produkts sind unterschiedliche Bewertungsverfahren anzuwenden, stets mit abschließender CE-Kennzeichnung.
  • Technische Dokumentation : Umfangreiche Dokumentationspflichten zur Sicherheitsarchitektur, Risikobewertung und eingesetzten Software-Komponenten (SBOM).
  • Schwachstellenmanagement : Pflicht zur kontinuierlichen Schwachstellenüberwachung und schnellen Meldung entdeckter Sicherheitslücken.
  • Update-Pflichten : Bereitstellung von Sicherheitsupdates für die gesamte Lebensdauer des Produkts.
  • Lieferkettenverantwortung : Importeure, OEMs und Händler werden in die Verantwortung genommen.

Unsere Leistungen für den B2B-Sektor

Als ISiCO unterstützen wir Unternehmen praxisnah und spezialisiert bei der CRA-Umsetzung im B2B-Bereich:

  1. Produktanalyse & Relevanzprüfung : Klärung, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte unter den CRA fallen – inklusive Prüfung etwaiger Ausschlusstatbestände wie MDR.
  2. Konformitätsbewertung & Technische Dokumentation : Begleitung durch alle Umsetzungsschritte inklusive Erstellung aller erforderlichen Nachweise.
  3. Sicherheitsarchitektur & Prozessorientierung : Integration der CRA-Vorgaben in Entwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse sowie Update-Strategien.
  4. Vertragsgestaltung & Haftungsvermeidung : Gestaltung compliance-sicherer Lieferkettenvereinbarungen und Absicherung von Verantwortlichkeiten gegenüber Partnern und Kunden.

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Warum jetzt handeln?

Die Einhaltung des CRA wird ab voraussichtlich 2027 verpflichtend. Die zweijährige Übergangsfrist läuft bereits. Da zukünftig für nahezu alle digitalen B2B-Produkte eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben wird und empfindliche Bußgelder von bis zu 15 Mio. EUR oder 2,5 % des globalen Umsatzes drohen, ist frühzeitiges Handeln entscheidend.

Unternehmen, die sich jetzt vorbereiten, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern können Compliance als Qualitätsmerkmal im B2B-Geschäft und gegenüber OEM-Kunden aktiv nutzen.

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