23.06.2025
CRA & B2B: Diese digitalen Industrieprodukte fallen jetzt unter EU-Vorgaben
Der Cyber Resilience Act (CRA) der EU betrifft nicht nur klassische Verbrauchsprodukte oder Smart-Home-Geräte, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf den professionellen und industriellen B2B-Sektor. Hersteller, Importeure, Systemintegratoren und Händler von digitalen Produkten im professionellen Einsatzbereich müssen sich intensiv mit den neuen Cybersicherheitsanforderungen auseinandersetzen.
Inhalt
- Industrielle B2B-Produkte im Fokus des CRA
- Vom CRA betroffene Unternehmen und Branchen im B2B-Bereich
- Typische B2B-Produkte im Anwendungsbereich des Cyber Resilience Act
- Was ist nicht erfasst? Die wichtigsten Ausnahmen
- CRA-Pflichten für Hersteller und Marktakteure
- Unsere Leistungen für den B2B-Sektor
- Warum jetzt handeln?

Dr. Jan Scharfenberg
Partner
Industrielle B2B-Produkte im Fokus des CRA
Der Cyber Resilience Act betrifft nicht nur Verbraucherprodukte, sondern richtet sich klar an Hersteller, Importeure und Integratoren digitaler Produkte mit eigenständiger Datenverarbeitung – auch im B2B-Umfeld.
Rein professionell oder industriell genutzte Produkte sind ausdrücklich erfasst, sofern sie nicht anderweitig durch sektorspezifische EU-Rechtsakte reguliert werden.
Vom CRA betroffene Unternehmen und Branchen im B2B-Bereich
Vom Cyber Resilience Act betroffen sind zahlreiche Akteure entlang der industriellen Wertschöpfungskette. Dazu zählen insbesondere:
- Maschinen- und Anlagenbauer, die ihre Systeme zunehmend digitalisieren und vernetzen,
- Hersteller von Automatisierungs- und Steuerungstechnik,
- Anbieter von industriellen Kommunikations- und Netzwerklösungen,
- Hersteller von Embedded Systems, Sensorik und Aktorik für industrielle Anwendungen,
- Softwareanbieter für industrielle Steuerungs-, Visualisierungs- oder Überwachungssysteme,
- Systemintegratoren, die komplexe industrielle Gesamtsysteme projektieren und realisieren,
- sowie Importeure und Großhändler für digitale Industriegüter.
Gerade in diesen Bereichen ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen entscheidend, um regulatorische Risiken, Projektverzögerungen und Lieferkettenprobleme zu vermeiden.
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Typische B2B-Produkte im Anwendungsbereich des Cyber Resilience Act
Die Bandbreite betroffener B2B-Produkte ist vielfältig:
- Industrielle Steuerungssysteme (SPS, SCADA, HMI)
- Sensoren und Aktoren mit integrierter digitaler Verarbeitung
- Industrie-Router und Embedded-Komponenten
- B2B-Softwareprodukte mit eigenständiger Funktionalität
- Maschinenkomponenten mit Netzwerkanbindung
- Kommunikations- und Steuerungseinheiten für Energienetze, Bahninfrastruktur oder industrielle Anlagen
Was ist nicht erfasst? Die wichtigsten Ausnahmen
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 CRA gelten unter anderem folgende Ausnahmen:
- Medizinprodukte gemäß MDR (EU) 2017/745 und IVDR (EU) 2017/746
- Kraftfahrzeuge nach Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858
- Luftfahrzeuge, Seeschiffe und Verteidigungsgüter unter spezifischen EU-Regimen
- Open-Source-Software, sofern unentgeltlich und nicht kommerziell vertrieben
Besonderheit: Software als Medizinprodukt (SaMD) bleibt vom CRA ausgenommen, unterliegt jedoch gleichzeitig den umfassenden Sicherheitsanforderungen der MDR und ggf. IEC 81001-5-1.
CRA-Pflichten für Hersteller und Marktakteure
Der CRA etabliert ein umfassendes Pflichtenprogramm entlang der gesamten Lieferkette:
- Security by Design & Default : Sicherheitsanforderungen müssen bereits im Entwicklungsprozess umfassend berücksichtigt werden.
- Risikobasierte Konformitätsbewertung : Je nach Risikoprofil des Produkts sind unterschiedliche Bewertungsverfahren anzuwenden, stets mit abschließender CE-Kennzeichnung.
- Technische Dokumentation : Umfangreiche Dokumentationspflichten zur Sicherheitsarchitektur, Risikobewertung und eingesetzten Software-Komponenten (SBOM).
- Schwachstellenmanagement : Pflicht zur kontinuierlichen Schwachstellenüberwachung und schnellen Meldung entdeckter Sicherheitslücken.
- Update-Pflichten : Bereitstellung von Sicherheitsupdates für die gesamte Lebensdauer des Produkts.
- Lieferkettenverantwortung : Importeure, OEMs und Händler werden in die Verantwortung genommen.
Unsere Leistungen für den B2B-Sektor
Als ISiCO unterstützen wir Unternehmen praxisnah und spezialisiert bei der CRA-Umsetzung im B2B-Bereich:
- Produktanalyse & Relevanzprüfung : Klärung, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte unter den CRA fallen – inklusive Prüfung etwaiger Ausschlusstatbestände wie MDR.
- Konformitätsbewertung & Technische Dokumentation : Begleitung durch alle Umsetzungsschritte inklusive Erstellung aller erforderlichen Nachweise.
- Sicherheitsarchitektur & Prozessorientierung : Integration der CRA-Vorgaben in Entwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse sowie Update-Strategien.
- Vertragsgestaltung & Haftungsvermeidung : Gestaltung compliance-sicherer Lieferkettenvereinbarungen und Absicherung von Verantwortlichkeiten gegenüber Partnern und Kunden.
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Warum jetzt handeln?
Die Einhaltung des CRA wird ab voraussichtlich 2027 verpflichtend. Die zweijährige Übergangsfrist läuft bereits. Da zukünftig für nahezu alle digitalen B2B-Produkte eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben wird und empfindliche Bußgelder von bis zu 15 Mio. EUR oder 2,5 % des globalen Umsatzes drohen, ist frühzeitiges Handeln entscheidend.
Unternehmen, die sich jetzt vorbereiten, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern können Compliance als Qualitätsmerkmal im B2B-Geschäft und gegenüber OEM-Kunden aktiv nutzen.
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