Ab 20. Juli 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch in den EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island gelten. Der gemeinsame EWR-Ausschuss hat am 6. Juli 2018 die Übernahme der DSGVO in das EWR-Abkommen beschlossen.
Bei der DSGVO handelt es sich um eine EU-Norm, die grundsätzlich nur in den EU-Mitgliedsstaaten gilt. Durch das EWR-Abkommen von 1992 wurde der Europäische Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten auf die drei Nicht-EU-Länder Norwegen, Liechtenstein und Island erweitert. Diese gemeinsame wirtschaftliche Zusammenarbeit war Hintergrund für den Beschluss des EWR-Ausschusses.
Nach Aussage der Regierung Liechtensteins soll die DSGVO, “Bürgern eine bessere Kontrolle über ihre Daten geben und Unternehmen von Wettbewerbsgleichheit in Europa profitieren […] lassen.“