Der neue Entwurf der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung wurde abgelehnt, sodass weitere Nachbesserungen notwendig sind. Gegenüber Golem.de teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit, dass bei den Mitgliedsstaaten weiterer Beratungsbedarf bestehe. Die umstrittene ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und sich auf den Schutz von Daten in der elektronischen Kommunikation konzentrieren. Bis jetzt ist jedoch keine Einigung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Sicht.

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Viele Webseiten-Betreiber stützen den Einsatz von Cookies auf das sogenannte „berechtige Interesse“ und möchten dies gerne beibehalten. Diesen Wünschen aus der Werbeindustrie wurde mit dem Entwurf der Bundesregierung jedoch zunächst eine Absage erteilt. Das Sammeln von Daten könne nach Sicht der Bundesregierung grundsätzlich nicht auf das „berechtigte Interesse“ gestützt werden. Die entsprechenden Passagen hatte Deutschland in ihrem Entwurf gestrichen, der auf dem zuletzt abgelehnten Vorschlag der finnischen Regierung beruht. Hiernach sollten unter anderem das Setzen von Cookies und die damit einhergehende Sammlung von Nutzer- sowie die Verarbeitung von Standortdaten nicht mehr pauschal auf das berechtigte Interesse gestützt werden können. Das Setzen von Cookies ohne die Einholung einer Einwilligung wäre demnach nur in eng begrenzten Fällen aufgrund von einzelnen konkreten Erlaubnistatbeständen möglich. Ausnahmen sollten nur für „Online-Zeitungen und andere Pressepublikationen“ erlaubt sein, die sich teilweise oder komplett durch Werbung finanzieren.

Der Entwurf der Bundesregierung wurde – ebenso wie bereits einige weitere Entwürfe aus den vergangenen Jahren anderer EU-Mitgliedsstaaten – zurückgewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die EU-Mitgliedsstaaten bei der umstritten ePrivacy-Verordnung letztendlich auf eine einheitliche Linie einigen können. Ein Sprecher des EU-Ministerrates teilte Golem.de auf Anfrage mit, dass das Thema bei den kommenden Sitzungen der Arbeitsgruppe wieder behandelt werden soll, aber ein Termin stehe noch nicht fest. Ob zeitnah eine Einigung erzielt werden kann, bleibt nach wie vor unklar.

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