In weniger als zwei Jahren werden die neuen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wirksam, weshalb sich die davon betroffenen Unternehmen bereits in der Übergangsphase mit den mit sich bringenden, weitreichenden Änderungen befassen müssen. Für den deutschen Datenschutz bedeutet das auch, dass in 21 Monaten das Bundesdatenschutzgesetz größtenteils von der EU-DSGVO abgelöst werden wird. Da diese jedoch nicht alle Regelungen aus dem BDSG betreffen und in der EU-DSGVO weitreichende Öffnungsklauseln enthalten sind, arbeitet die Bundesregierung aktuell unter Hochdruck an einem sogenannten Ablösegesetz, welches unter anderem auf die in der EU-DSGVO nicht thematisierten Inhalte abzielt. Bereits für Oktober 2016 soll ein Entwurf für das BDSG-Ablösegesetz geplant sein.

Verhandlungen über den Verbleib des BDSG

Vor einigen Wochen hat Peter Schaar, Vorsitzender der EIAD sowie ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, zu einer Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz eingeladen, um in einem gemeinsamen Diskurs mit Branchenvertretern die anstehenden Änderungen der nationalen Datenschutzgesetze und ihre Vereinbarung mit den neuen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung zu erörtern. Kernziel der Veranstaltung war die bestmögliche Erhaltung der bisherigen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, welche schließlich in Form des BDSG-Ablösegesetzes ihre Anwendung finden sollen.

Welche Regelungen werden im BDSG-Ablösegesetz formuliert?

  1. Allgemeiner Teil: Anwendungsbereich, Regelungen zum Datenschutzbeauftragten
  1. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung: Allgemeine und besondere Verarbeitungssituationen, die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Videoüberwachung im öffentlichen Raum
  1. Betroffenenrechte: bestandserhaltende Einschränkungen der Betroffenenrechte
  1. Aufsichtsbehörden: grundsätzliche Regelungen, Zusammenarbeit und Kohärenz: Umsetzung der Regelungsaufträge des Kapitels 7 der EU-DSGVO
  1. besondere Verarbeitungssituationen: Medien, Beschäftigtendatenschutz, Berufsgeheimnisträger, Scoring und Verbraucherkredite
  1. Sanktionen und Rechtsbehelfe


Auf was müssen sich deutsche Unternehmen einstellen?

Letztendlich bedeutet dies, dass sich Unternehmen nunmehr nicht mehr nur mit den Neuregelungen der EU-DSGVO auseinandersetzen müssen, sondern zusätzlich auch mit dem BDSG-Ablösegesetz. Es bleibt also weiterhin spannend im Bereich Datenschutz und Unternehmen stehen vor einer großen Herausforderung, die neuen Regelungen innerhalb der nächsten 1,5 Jahre zu implementieren. Es ist daher jedem Unternehmen anzuraten, bereits jetzt mit der Vorbereitung – beispielsweise durch eine gründliche Bestands- und Risikoanalyse – zu beginnen.

 

 

Wir melden uns bei Ihnen!

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und welche Rechte Sie haben.

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter mit Infos zu Urteilen, Fachartikeln und Veranstaltungen.

Mit einem Klick auf "Abonnieren" stimmen Sie dem Versand unseres monatlichen Newsletters (mit Infos zu Urteilen, Fachartikeln und Veranstaltungen) sowie der aggregierten Nutzungsanalyse (Messung der Öffnungsrate mittels Pixel, Messung der Klicks auf Links) in den E-Mails zu. Sie finden einen Abmeldelink in jedem Newsletter und können darüber Ihre Einwilligung widerrufen. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.