31.03.2015
Praxishilfe für betriebliche Datenschutzbeauftragte veröffentlicht
Inhalt
Jacqueline Neiazy
Director Datenschutz
Die Stiftung Datenschutz hat vor kurzem eine Praxishilfe für den Datenschutz in der betrieblichen Praxis veröffentlicht. Der Inhalt der neuen Broschüre “Was müssen Beschäftigte unbedingt über den Datenschutz wissen? – Eine Handreichung für Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen”, ist abgestimmt mit Datenschutzaufsichtsbehörden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen und dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten und kann auf der Homepage der Stiftung Datenschutz heruntergeladen werden.
Anlass für die neue Broschüre war u.a., dass den betrieblichen Datenschutzbeauftragten in kleineren und mittleren Unternehmen oft nicht die gesetzlich geforderten Ressourcen zur Schulung der Beschäftigten zur Verfügung stehen. „Unternehmen wollen datenschutzkonform handeln. Dafür müssen ihre Beschäftigten sich mit dem Datenschutz zumindest grundsätzlich auskennen. Erste Hilfe für besseren Datenschutz im Mittelstand und in kleinen Betrieben soll unsere neue Broschüre leisten“, sagt Stiftungsvorstand Frederick Richter zur Veröffentlichung der Praxishilfe.
Alle Beschäftigten eines Unternehmens sollten sich mit den Kernpflichten des Datenschutzes auskennen. Die neue Broschüre vermittelt notwendige Hintergründe dafür.
Weitere Neuigkeiten
28.11.2024
BGH-Urteil zu Kontrollverlust über Daten: So schützen sich Unternehmen vor Klagewellen
Am 18. November 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zu Datenschutzverstößen gefällt. Das Urteil birgt neue Risiken für Unternehmen, denn es bietet spezialisierten Klägervertretern einen mächtigen Hebel, um bei Datenschutzvorfällen Klagewellen auszulösen. Wir erklären, was das Urteil bedeutet, welche Konsequenzen es für Unternehmen hat und wie sie sich schützen können.
Weiterlesen … BGH-Urteil zu Kontrollverlust über Daten: So schützen sich Unternehmen vor Klagewellen
21.11.2024
Die 5 Gründe für IT-Penetrationstest (Pentests) in Ihrem Unternehmen
Eine der proaktivsten und effektivsten Maßnahmen, um Cyber-Gefahren vorzubeugen, ist der Einsatz von Penetrationstests. Diese Methode, auch „Pentests“ genannt, simuliert Cyberangriffe auf die Systeme eines Unternehmens, um Schwachstellen aufzudecken, bevor sie von Angreifern ausgenutzt werden können. Dieser Artikel beleuchtet, warum Penetrationstests für Organisationen unerlässlich sind, die ihre Cybersicherheitsstrategie stärken und ihre wertvollen Vermögenswerte schützen wollen.
Weiterlesen … Die 5 Gründe für IT-Penetrationstest (Pentests) in Ihrem Unternehmen
13.11.2024
IT Risikomanagement: Risiken identifizieren, bewerten und steuern
Datenverlust, Cyberangriffe oder Systemausfälle können den Geschäftsbetrieb massiv beeinträchtigen und Vertrauen zerstören. Wenn Sie als Unternehmensinhaber Verantwortung für IT-Infrastrukturen tragen, wissen Sie: Die richtige Strategie zur Absicherung Ihrer IT-Systeme ist entscheidend. Unser Beitrag führt Sie durch alle Fragen zum IT Risikomanagement und erklärt welche Rolle das für Ihre IT-Sicherheit spielt.
Weiterlesen … IT Risikomanagement: Risiken identifizieren, bewerten und steuern