Ein Datenschutzvorfall liegt vor, wenn personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verloren, verändert oder gelöscht werden. Das kann durch Hacking, Phishing, unbeabsichtigtes Weitergeben oder technische Probleme geschehen.
Sofortige Maßnahmen sollten eingeleitet werden, um den Vorfall zu bewerten und einzudämmen. Dazu gehört die Benachrichtigung der betroffenen Personen und zuständigen Datenschutzbehörden sowie die Durchführung einer internen Untersuchung zur Schadensbegrenzung.
Ja, Unternehmen sind verpflichtet, schwerwiegende Datenschutzvorfälle innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. In bestimmten Fällen müssen auch betroffene Personen informiert werden, insbesondere wenn ein hohes Risiko für deren Rechte und Freiheiten besteht.
Ein Datenschutzvorfall kann zu rechtlichen Konsequenzen wie hohen Bußgeldern, einem Reputationsschaden und dem Verlust des Vertrauens von Kunden und Geschäftspartnern führen. Eine schnelle und transparente Kommunikation kann helfen, die negativen Auswirkungen zu minimieren.
Ein umfassendes Datenschutzmanagementsystem, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen, Mitarbeiterschulungen und der Einsatz technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) sind essenziell, um künftige Vorfälle zu verhindern.