Ein EU-Repräsentant ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die Unternehmen außerhalb der EU gemäß Art. 27 DSGVO vertritt. Er fungiert als Ansprechpartner für betroffene Personen und Datenschutzbehörden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Unternehmen außerhalb der EU müssen einen EU-Vertreter bestellen, wenn sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, z. B. wenn sie Waren oder Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten von EU-Bürgern überwachen.
Der EU-Vertreter nimmt Anfragen von betroffenen Personen und Datenschutzbehörden entgegen, vertritt das Unternehmen in Datenschutzangelegenheiten und unterstützt bei der Einhaltung der DSGVO.
Unternehmen, die keinen EU-Vertreter benennen, riskieren Bußgelder und andere Sanktionen durch die Datenschutzbehörden, da dies einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt.
Nein, nach Art. 27 DSGVO darf ein Unternehmen nur einen EU-Vertreter benennen, der jedoch in einem der EU-Mitgliedstaaten ansässig sein muss, in denen die betroffenen Personen ihre Datenverarbeitungstätigkeiten durchführen. Der Vertreter fungiert dann als zentrale Anlaufstelle für alle Datenschutzanfragen.