Hinweisgeberschutzgesetz (Hinschg)

Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden:
Benötigen Sie eine Meldestelle nach HinSchG?

  • Schutz vor rechtlichen Konsequenzen durch rechtzeitige Meldungen von Missständen.

  • Förderung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Minimierung von Bußgeldern durch proaktive Maßnahmen.

  • Schaffung eines sicheren Umfelds, in dem Mitarbeitende ihre Bedenken ohne Angst vor Repressalien äußern können.

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Unternehmen, die uns bereits vertrauen

Meldestelle nach Hinweisgeber­schutzgesetz (HinSchG):
Was macht es und wann ist es notwendig?

Eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist eine strukturierte Anlaufstelle, die Mitarbeitern und Dritten die Möglichkeit bietet, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder unternehmensinternen Richtlinien vertraulich zu melden. Die Meldestelle stellt sicher, dass Hinweise auf Missstände wie Korruption, Betrug oder sonstige rechtswidrige Handlungen sicher und anonym übermittelt werden können.

Eine Meldestelle ist notwendig, wenn ein Unternehmen gesetzlich zur Einrichtung eines solchen Mechanismus verpflichtet ist, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig ein sicheres Umfeld für Whistleblower zu schaffen. Darüber hinaus trägt es dazu bei, die Compliance-Kultur im Unternehmen zu verbessern und potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Das Ergebnis:
Whisteblowerschutz & gesetzliche Absicherung

  • Verbesserte Compliance: Die Einrichtung einer Meldestelle fördert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien, indem sie einen sicheren Raum für die Meldung von Verstößen bietet.
  • Früherkennung von Problemen: Durch die Möglichkeit, Hinweise vertraulich und anonym abzugeben, können Unternehmen potenzielle Missstände frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen, bevor größerer Schaden entsteht.
  • Stärkung des Vertrauens: Eine funktionierende Whistleblowing-Stelle zeigt den Mitarbeitenden, dass das Unternehmen ihre Anliegen ernst nimmt, was das Vertrauen in die Unternehmensführung und die Compliance-Kultur stärkt.
Kundenfeedback von
TOP CONSULTANT

ISiCO bereitet komplexe Datenschutzfragen professionell und sehr gut verständlich auf. Außerdem schätzen wir die ständige Ansprechbarkeit und schnelle Rückmeldungen.

ISiCO: Lösungsbegeisterte und individuelle Beratung

Erfahrung

Über 16 Jahre Datenschutz-Erfahrung bis hin zu beratender Tätigkeit in Gesetzgebungs­verfahren

Praxiswissen

Erfahrene Juristen und Technologie-Experten mit praxisnahem Wissen aus Projekten in den verschiedensten Branchen

Lösung nach Maß

Unternehmensbezogene und maßgeschneiderte Beratung, die bewusst auf Pauschallösungen und Standardpreis-Modelle verzichtet

Bundesweit & International

Kompetente Betreuung von Kunden in ganz Deutschland und weltweit – persönlich, via Telefon oder Video-Call

Ein klarer Fahr­plan zu Ihrer Meldestelle

Wir haben bereits zahlreiche Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz in Unternehmen aller Größenordnungen eingerichtet und unsere Vorgehensweise kontinuierlich verfeinert und verbessert. Aus der Vogelperspektive betrachtet, gibt es vier klare Schritte auf dem Weg zur Meldestelle.

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Bedarfsermittlung & Planung

Analyse der spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens und Festlegung, welche Verstöße gemeldet werden können, und gegebenenfalls müssen. Wir planen gemeinsam die Struktur und den Umfang der Meldestelle.

1

Entwicklung von Verfahren & Richtlinien

Wir erstellen für Sie klare Verfahren und Richtlinien für die Annahme, Bearbeitung und Nachverfolgung von Hinweisen. Dabei stellen wir selbstverständlich sicher, dass diese Richtlinien den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

2

Technische Implementierung

Wir richten Sie die technische Infrastruktur für die Meldestelle ein. Dies beinhaltet die Auswahl der geeigneten Softwarelösung, die den sicheren und vertraulichen Eingang von Meldungen ermöglicht.

3

Schulung & Kommunikation

Schulung Ihrer Mitarbeitenden in der Nutzung der Meldestelle und deutliche Kommunikation derer Existenz und Funktionsweise. Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie Hinweise geben können und dass sie sich dabei sicher fühlen.

4

Kundenstimme

Die Zusammenarbeit mit ISiCO ist für uns ein echter Mehrwert. Die Beraterinnen und Berater bringen nicht nur technisches Know-how mit, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich und umsetzbar zu vermitteln. Wir schätzen die Zusammenarbeit sehr und empfehlen ISiCO gerne weiter.

Kundenstimme

ISiCO unterstützt uns seit Jahren in allen Fragen rund um Datenschutz. Das Team arbeitet hochprofessionell und liefert Ergebnisse, die sowohl praxisnah als auch strategisch durchdacht sind. Dazu kommen immer schnelle Reaktionszeiten und absolute Verlässlichkeit. Wir fühlen uns in den besten Händen.

Kundenstimme

Wir schätzen ISiCO für exzellente Beratungsleistungen. Die Verlässlichkeit der Beraterinnen und Berater sowie die Fähigkeit, komplexe Projekte effizient und schnell zu unterstützen, ist in der Branche einmalig. Das Team arbeitet emphatisch, flexibel und versteht es, unterschiedliche Anforderungen zielgerichtet umzusetzen.

Expertise, die Vertrauen schafft

„Vertraulichkeit ist die Basis für ein effektives Hinweisgebersystem. Mit unserer externen Meldestelle nach HinSchG stellen wir sicher, dass Hinweise anonym, sicher und DSGVO-konform bearbeitet werden - für eine rechtssichere Compliance-Strategie.“

Verschaffen Sie sich Sicherheit – handeln Sie jetzt!

Lassen Sie Unsicherheit hinter sich und gehen Sie auf Nummer sicher. Vereinbaren Sie einen Termin, um alle wichtigen Punkte mit uns zu besprechen und Ihre Datenstrategie nachhaltig zu stärken.

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Ganzheitliche Lösungen durch starke Partnerschaften

Dank unserer Partnerschaften mit der Datenschutzmanagement-Software caralegal und der E-Learning-Plattform lawpilots bieten wir Ihnen eine 360°-Lösung, die Beratung, Technologie und Schulung nahtlos integriert. Diese Synergie schafft echte Mehrwerte und ermöglicht es Ihnen, Ihre Datenschutzprozesse effizient und nachhaltig zu steuern.

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Das sollten Sie noch wissen.

Häufig gestellte Fragen – das Wichtigste zum HinSchG: