Dienstag, 29. März 2022 | 09:00 – 10:30 Uhr | Online
IT-Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen

Mit Einführung des sogenannten Patientendatenschutzgesetzes bestehen seit Beginn dieses Jahres neue gesetzliche Anforderungen an die Informationssicherheit in Krankenhäusern, MVZ und Arztpraxen. Für Krankenhäuser besteht nach § 75c SGB V ungeachtet ihrer Größe die Pflicht zur Umsetzung eines „branchenspezifischen Sicherheitsstandards“ (B3S), soweit sie nicht ohnehin als Betreiber Kritischer Infrastrukturen angemessene technische Vorkehrungen zu treffen haben. MVZ und Arztpraxen müssen nach § 75b SGB V die Vorgaben aus der „Richtlinie über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beachten. Auch IT-Dienstleister werden mit diesen Anforderungen an die IT-Sicherheit konfrontiert, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der IT-Infrastruktur der genannten Einrichtungen in Berührung kommen. Die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen können nach dem Krankenhauszukunftsgesetz gefördert werden. In unserem Health & Law Netzwerktreff geben wir einen Überblick über die neuen Anforderungen der IT-Sicherheit und die Möglichkeiten zur Förderung entsprechender Maßnahmen.

Wann & Wo?
Dienstag, 29. März 2022 | 09:00 – 10:30 Uhr

Ort:
Restaurant „Reinhard Bär“
Am Hamburger Bahnhof 4
10557 Berlin

Treffen Sie Expertinnen und Experten:
Profilierte Vertreterinnen und Vertreter wichtiger Unternehmen, Verbände, Behörden sowie weitere Institutionen aus dem Gesundheitsbereich, insbesondere einige der größten Krankenhauskonzerne Berlins.

Gemeinschaftliches Event mit unserem Partnerunternehmen Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte.

Anmeldung:
Ihre Zusage nehmen wir gerne entgegen per:
E-Mail: event@isico-datenschutz.de
Telefon: +49 (0)30 213 002 80

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und Teilnahme!