Ob DSGVO, BDSG oder spezialgesetzliche Vorgaben – Ihr Unternehmen sieht sich einer Vielzahl von gesetzlichen und behördlichen Anforderungen gegenüber, bei deren Erfüllung wir Ihnen zur Seite stehen. Von der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Datennutzungskonzepten und Datenverarbeitungsprozessen über Audits und Risikoanalysen bis hin zur Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems unterstützen wir Sie mit einer auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Beratung. Dabei bieten wir Ihnen keine „one size fits all“-Lösung. Vielmehr entwickeln wir maßgeschneiderte, unternehmensweite Datenschutzkonzepte, die gezielt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Nicht nur unsere breitgefächerte Erfahrung im Datenschutzrecht, sondern auch unsere Kompetenz in allen Compliance-Fragen kommt Ihnen dabei zugute.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung Ihrer ganz individuellen Datenstrategie. Durch den breitgefächerten Erfahrungsschatz unserer Berater:innen profitieren Sie von zahlreichen Strategien, die sich in der Vergangenheit bereits als Erfolg erwiesen haben.

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Sie möchten im Verhältnis zu Ihren Arbeitnehmern in Zukunft auf digitale Prozesse und Lösungen setzen? Oder haben Fragen zu besonders sensiblen Daten wie Krankmeldungen, Atteste, Lohnabrechnungen oder Leistungsbewertungen ihrer Beschäftigten? Wir helfen Ihnen bei allen möglichen Themen rund um Beschäftigtendatenschutz und Ihre modernen HR-Prozesse.

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Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind keine durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neu geschaffene Stelle. Dennoch haben diese mit Einführung der DSGVO aufgrund strengerer Vorschriften erheblich an Bedeutung gewonnen.

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Threat Modeling ist eine Art der Datenschutz-Risikoanalyse und ein unverzichtbares Instrument für Unternehmen, um Datenschutzrisiken frühzeitig zu erkennen und zu mindern.

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Die DSGVO bietet zahlreiche Instrumente, um Datenschutz mess- und steuerbar machen zu können und die Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kann grundsätzlich jedes Unternehmen treffen.

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Nicht erst seit Einführung der DSGVO sind Unternehmen zur Löschung personenbezogener Daten verpflichtet. Wegen der hohen Bußgeldandrohung hat jedoch die Bedeutung sämtlicher Löschfristen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten betreffen, zugenommen.

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Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) dient vor allem der Dokumentation und somit der Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden. Wir unterstützen Sie bei allen Aspekten zum VVT.

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Ein Hackerangriff oder der Verlust von Kundendaten – ein Datenschutzvorfall ist schnell passiert. Wir sind im Notfall rund um die Uhr für Sie erreichbar und unterstützen Sie jederzeit bei allen notwendig einzuleitenden Schritten und dem richtigen Umgang mit Datenpannen.

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Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist unverzichtbar, um datenschutzrechtliche Anforderungen angemessen zu erfüllen. Bei der Umsetzung rechtlicher und organisatorischer Anforderungen sowie allen Prozessen der Implementierung stehen wir Ihnen vollumfänglich und beratend zur Seite.

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Wir unterstützen und beraten Sie bei der rechtskonformen Umsetzung und effiziente Implementierung aller relevanten Datenschutz-Vorschriften in Ihrem Unternehmen.

Wir melden uns bei Ihnen!

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und welche Rechte Sie haben.