Bankenspezifische Regelungen aus dem KWG oder den MA-Risk müssen durch Ihre häufig auch datenschutzrechtlichen Auswirkungen unter Berücksichtigung der DSGVO bewertet und angewendet werden. Auch Orientierungshilfen und Rundschreiben der BaFin oder der European Banking Authority sowie den aus der PSD2 resultierenden Pflichten muss Rechnung getragen werden.
Wir unterstützen Sie bei allen IT- und datenschutzrechtlichen Herausforderungen, denen Sie im Finanzsektor begegnen. Diese können vielfältig sein:
- Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aus DSGVO, ZAG und aus der ePrivacy-VO
- Dringend: Datenschutzkonforme Umsetzung der Vorgaben der EBA im Rahmen der PSD2
- Umsetzung der IT-Schutzziele für KRITIS-Unternehmen aus BSIG und BSI-KritisV
- Aufbau eines effektiven IT-Sicherheitsmanagementsystems (ISMS) und eines sachgerechten Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
- Besondere Meldepflichten für KRITIS-Unternehmen bei Sicherheitsstörungen und Umsetzung der DSGVO-Vorgaben zur zeitkritischen Meldung von Datenschutzvorfällen
Ihre Vorteile, wenn Sie sich für ISiCO entscheiden:
- Langjährige Beratungserfahrung in der Finanzbranche
- Hochspezialisiertes und branchenspezifisches Expertenwissen
- Praxisorientierte Herangehensweise und maßgeschneiderte Lösungen, die Bewährtes und Innovation miteinander verbinden
- Digitale und standortunabhängige Beratung – auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort oder in unseren Büros in Berlin, Düsseldorf und München
Ein hohes Maß an IT-Sicherheit und Datenschutz ist insbesondere für den KRITIS-Sektor Finance essenziell. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und sichern mit Ihnen die Zulässigkeit der Verarbeitung von sensiblen Daten, die in der Finanzbranche verarbeitet werden. Kontaktieren Sie daher ISiCO und machen Sie sich unsere umfangreiche Expertise im Finanzsektor zu Nutze!